Verteilung der Entschädigung für Kopien von Ton-, Bild- sowie Ton-und-Bildwerken zur persönlichen Verwendung
Die Entschädigung wird übereinstimmend mit der Urheberrechtsgesetzgebung zu je einem Drittel auf die nachstehenden Kategorien verteilt:
- Urheber
- ausführende Künstler
- Produzenten von Phonogrammen und audiovisueller Werke
Die Beträge, die die Generalversammlung von Auvibel den Kollegien zur Verfügung stellt, werden folgendermaßen verteilt:
An erster Stelle wird der Gesamtbetrag, der den Kollegien zur Verfügung gestellt wird, auf Audio und Video verteilt.
Anschließend wird der gesetzliche Verteilerschlüssel angewandt, um die beiden Beträge auf die betreffenden Kollegien zu verteilen, mit anderen Worten ein Drittel auf die Urheber, ein Drittel auf die Produzenten und ein Drittel auf die ausführenden Künstler.
Schlussendlich stellt jedes Kollegium seine eigene Verteilungsordnung auf. Diese Ordnung muss offiziell vom Minister genehmigt werden. Die Berechnung der Betragsverteilung auf die Mitglieder der Kollegien wird daraufhin übereinstimmend mit der vom Minister genehmigten Verteilungsordnung durchgeführt.
Kollegium der Urheber von auf Tonträgern aufgezeichneten Werken
Kollegium der Produzenten von auf Tonträgen aufgezeichneten Werken
Kollegium der ausführenden Künstler von auf Tonträgern aufgezeichneten Werken
Kollegium der Urheber von auf audiovisuellen Trägern aufgezeichneten Werken
Kollegium der Produzenten von auf audiovisuellen Trägern aufgezeichneten Werken
Kollegium der ausführenden Künstler von auf audiovisuellen Trägern aufgezeichneten
Kontakt
Zögern Sie nicht mit uns in Verbindung zu treten.

