Beschwerde
Möchten Sie einen Verstoß gegen das Gesetz über Privatkopien melden oder haben Sie eine andere Beschwerde über die Anwendung der Vorschriften oder über unsere Tätigkeit?
Plattform für die Meldung von Verstößen und Beschwerden.
Das Inverkehrbringen von Waren, die die Privatkopiegebühr unterliegen, auf belgischem Hoheitsgebiet ohne Anwendung der Vergütung für Privatkopien (= Auvibel-Vergütung) stellt einen Verstoß gegen den Wirtschaftsrechtscode dar. Diese Verstöße schaden den Rechteinhabern und fördern den unlauteren Wettbewerb auf dem Markt.
Sie können helfen, diese illegalen Praktiken zu stoppen!
Sie können Gewerbetreibende, Einzelpersonen, Unternehmen, Messen, Webshops… melden, die die Gebühr nicht selbst anwenden, anonym oder nicht. Sie können uns auch eine E-Mail schicken, wenn Sie Zweifel und/oder Beschwerden über die Anwendung der Gebühr haben. Wir werden jeden Fall bearbeiten!
Oder haben Sie eine andere Beschwerde, die die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen oder unsere Arbeitsweise betrifft?
Alle Informationen, die Sie uns übermitteln, werden streng vertraulich behandelt. Gemäß Artikel XI.281 des Wirtschaftsgesetzbuches sind die Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft sowie alle anderen Personen, die an der Einziehung der Vergütung für Privatkopien beteiligt sind, zur Wahrung des Berufsgeheimnisses in Bezug auf alle Informationen verpflichtet, von denen sie in Ausübung oder infolge der Erfüllung ihres Auftrags Kenntnis erhalten.
Alle Verfahren für die Behandlung von Beschwerden und die Regeln für Streitfälle sind in den Artikeln XI.273/1 und XI.273/12 des Wirtschaftsgesetzbuchs zu finden.
Beschwerden in Bezug auf die Tätigkeit von Auvibel können per Post, per E-Mail (auvibel@auvibel.be) oder über das Online-Portal eingereicht werden.
Die Beschwerde muss Ihre Identität, Ihre Postanschrift, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Telefonnummer und Ihre persönlichen Angaben oder Angaben zu Ihrem Unternehmen (wie Rechtsform, Firmennummer und Umsatzsteuernummer) und (falls zutreffend) die Angaben zu einer Kontaktperson enthalten. Die Beschwerde sollte an den geschäftsführenden Direktor gerichtet werden. Die Beschwerde sollte außerdem eine genaue Beschreibung des Gegenstands und der Tatsachen, auf denen sie beruht, enthalten und alle relevanten Dokumente beifügen. Wenn Sie es wünschen oder wenn Auvibel es für sinnvoll hält, können Sie auch angehört werden. Innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde bei Auvibel schickt Auvibel eine Empfangsbestätigung, in der die Frist für eine Antwort angegeben ist. Auvibel antwortet normalerweise innerhalb eines Monats nach Einreichung der Beschwerde. In Ausnahmefällen kann die Antwortfrist um maximal einen Monat verlängert werden. Gegebenenfalls wird Auvibel den Grund für die Verlängerung dieser Frist angeben. Auvibel antwortet auf Ihre Beschwerde mit demselben Kommunikationsmittel, das Sie für die Einreichung der Beschwerde verwendet haben. Wenn Auvibel Ihre Beschwerde (oder bestimmte Teile davon) ablehnt, werden die Gründe dafür natürlich angegeben.