Häufig gestellte Fragen zur Privatkopiegebühr
Wir unterscheiden zwischen drei Gruppen von Beitragspflichtigen, die die Gebühr grundsätzlich bezahlen: Hersteller, Importeure, innergemeinschaftliche Abnehmer. Siehe „Wer muss sich anmelden?’
Die von der Generalversammlung zur Verteilung bereitgestellten Gebühren durchlaufen mehrere Stufen der Unterteilung, je nach Kategorie der Arbeit. Die von der Generalversammlung ratifizierten Verteilungsschlüssel bestimmen, welcher Anteil an welche Kategorie und welches Kollegium verteilt wird. Siehe Verteilung.
Nach dem Einzug sorgt Auvibel für eine effiziente und schnelle Verteilung der Privatkopiegebühr an seine 20 Mitgliedsverwaltungsunternehmen. Diese wiederum vertreten jeweils verschiedene Arten von Rechteinhabern und leiten die Gelder für Privatkopien selbst an ihre Tausende von Mitgliedern weiter. Siehe Rechteinhaber und Verteilung.
Die Privatkopiegebühr gibt es in Belgien seit 1994. Diese gesetzliche Ausnahme vom Urheberrecht gibt es auch in 22 anderen europäischen Ländern, darunter in unseren Nachbarländern Niederlande, Frankreich, Deutschland… . Unter International finden Sie eine vollständige Liste der Länder, in denen die Privatkopiegebühr eingeführt wurde.
Stellt der Unternehmer die Gebühr zusammen mit den Waren einem Kunden in Rechnung, beträgt der Mehrwertsteuersatz 21 %. Wenn Auvibel dem Beitragspflichtigen die Gebühr in Rechnung stellt, gilt ein Mehrwertsteuersatz von 6 %.
Die auf unserer Website aufgeführten Gebührensätze enthalten keine Mehrwertsteuer.
Siehe Erstattung
Siehe Erstattung
Siehe Erstattung
Siehe Freistellung