Verteilung der Privatkopiegebühr

rechthebbenden geluidswerken

Die Vergütung wird gemäß den Bestimmungen des Wirtschaftsgesetzbuchs auf die folgenden Kategorien von Rechteinhabern verteilt:

  • Autoren von Tonwerken
  • Autoren von audiovisuellen Werken
  • Interpreten von Tonwerken
  • Interpreten von audiovisuellen Werken
  • Produzenten von Tonwerken
  • Produzenten von audiovisuellen Werken
  • Autoren von literarischen Werken und Werken der bildenden oder grafischen Kunst
  • Verleger von literarischen Werken und Werken der bildenden oder grafischen Kunst

Verteilungsphasen

Die Verteilung der von Auvibel eingenommenen Gebühren für Privatkopien wird den Hochschulen auf der Grundlage von Verteilungsschlüsseln zur Verfügung gestellt, die vom Verwaltungsrat vorgeschlagen und von der Generalversammlung genehmigt werden.

Die Verteilung der Gebühren für Privatkopien durch Auvibel erfolgt auf verschiedenen Ebenen:

  • Die Bereitstellung an die verschiedenen Kollegien von Auvibel nach:

– Die Verteilung auf die Werkkategorien (Primärverteilung), d.h. die Verteilung auf Tonwerke, audiovisuelle Werke, literarische Werke und Werke der grafischen oder visuellen Kunst;

– die Aufteilung auf die verschiedenen Kollegien von Auvibel (sekundäre Aufteilung), d.h. die Aufteilung auf die Kategorien von Rechteinhabern innerhalb jeder Kategorie von Werken:

  • Kollegium der Autoren von Tonwerken
  • Kollegium der Autoren von audiovisuellen Werken
  • Kollegium der Interpreten von Tonwerken
  • Kollegium Interpreten von audiovisuellen Werken
  • Kollegium derProduzenten von Tonwerken
  • Kollegium der Produzenten von audiovisuellen Werken
  • Kollegium Autoren von literarischen Werken und Werken der bildenden oder grafischen Kunst
  • Kollegium Verleger von literarischen Werken und Werken der bildenden oder grafischen Kunst

Diese Verteilung wird durch Artikel XI.234 § 1 des Wirtschaftsgesetzbuchs geregelt.

  • Die Verteilung innerhalb der Kollegien von Auvibel erfolgt auf der Grundlage einer vom zuständigen Minister genehmigten Verteilungsregelung in Übereinstimmung mit dem Königlichen Erlass über die Vergütung von Privatkopien. Jedes Kollegium hat sein eigenes Verteilungsreglement.

Im Prinzip werden die Zahlungen an die Mitglieder von Auvibel jährlich nach der ordentlichen Generalversammlung, die auf das Bezugsjahr folgt, vorgenommen. Der genaue Zeitpunkt dieser Zahlungen hängt von den Beschlüssen der Kollegien und der Rechnungsstellung durch die Mitglieder nach den Beschlüssen der Kollegien ab.

Verteilung auf die Kollegien

Wie bereits erwähnt, wird der Gesamtbetrag, der den Kollegien von der Generalversammlung zur Verfügung gestellt wird, zunächst auf die verschiedenen Kategorien von Arbeiten aufgeteilt.

Diese Aufteilung erfolgt auf der Grundlage eines Verteilungsschlüssels, der durch belgische Studien und/oder, falls diese Daten verfügbar sind, durch Vergleiche mit den Nachbarländern ermittelt wird.

Sobald der endgültige Anteil für diese Werkkategorien festgelegt ist, wird der gesetzliche Schlüssel angewandt, um diese Beträge auf die betroffenen Kollegien aufzuteilen, und zwar für Ton- und audiovisuelle Werke 1/3 für die Urheber, 1/3 für die Produzenten und 1/3 für die ausübenden Künstler und für literarische, plastische und grafische Werke 1/2 für die Urheber und 1/2 für die Verleger.

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