Erklärung gegenüber Auvibel

Reichen Sie Ihre Online-Erklärung hier ein

Wann? Alle Beitragspflichtigen sind verpflichtet, monatlich eine Erklärung abzugeben. Dies muss bis zum 20. Tag nach dem Monat, auf den sich die Meldung bezieht, geschehen.

Die Privatkopiegebühr wird zu dem Zeitpunkt fällig, zu dem das Gerät oder der Datenträger auf belgischem Staatsgebiet in Verkehr gebracht wird.

Wie? Die Erklärung kann per E-Mail, Post oder online abgegeben werden.

Bin ich ein Beitragspflichtiger?

Die Liste der neuen Produkte und die neuen Tarife, die ab dem 1. April 2022 gelten, finden Sie hier.

aangifte doen

Sie sind bereits Beitragspflichtiger?

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Sie können auch das Excel-Dokument „Vereinfachte Erklärung 2022“ verwenden und es uns per E-Mail zusenden

Sie sind ein neuer Beitragspflichtiger?

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit eines oder mehrere der betreffenden Produkte auf dem belgischen Markt verkaufen, können Sie gesetzlich verpflichtet sein, monatliche Erklärungen bei Auvibel einzureichen und die Privatkopiegebühr zu zahlen. Um Ihnen die ersten Schritte zu erleichtern, finden Sie nachstehend folgende Informationen:

  • Ein erläuterndes Dokument, das es Ihnen ermöglicht, Ihren Status als Beitragspflichtiger oder Nicht-Beitragspflichtiger zu bestimmen, und in dem die verschiedenen Formalitäten aufgeführt sind, die Sie erfüllen müssen
  • Ein Ausweisformular, das Sie sorgfältig ausfüllen und zurücksenden müssen

Ihre Erklärung kann auf zwei Arten erfolgen:

  • Sie können das Excel-Dokument „Vereinfachte Erklärung 2022“ verwenden und es uns per E-Mail zusenden
  • Sie können auch das unten stehende Online-Formular verwenden
Akzeptierte Dateitypen: pdf, doc, docx, Max. Dateigröße: 256 MB.
Es sind nur die folgenden Dateitypen zulässig: pdf, doc, docx.
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Weitere Regeln für Anmeldung, Zahlung und Rechnungsstellung

Die Privatkopiegebühr wird zu dem Zeitpunkt fällig, zu dem das Gerät oder der Datenträger auf belgischem Gebiet in Verkehr gebracht wird.

Für Hersteller sowie Alleinimporteure und als Großhändler bezeichnete innergemeinschaftliche Abnehmer: Das Inverkehrbringen ist die Bereitstellung eines oder mehrerer Geräte oder Datenträger durch sie in Belgien (z.B. Verkauf, Lieferung) (sofern es sich nicht um eine Ausfuhr oder innergemeinschaftliche Lieferung aus dem Inland handelt). Für Beitragszahler, die zu dieser Kategorie gehören, sollte die Erklärung auf der Grundlage ihrer Verkäufe innerhalb des angegebenen Zeitraums erstellt werden.

Für „andere“ Importeure und innergemeinschaftliche Abnehmer (Einzelhändler): Das Inverkehrbringen im Inland ist die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb eines oder mehrerer Träger bzw. Geräte. Für Beitragszahler, die zu dieser Kategorie gehören, sollte die Erklärung auf der Grundlage ihrer Käufe innerhalb des angegebenen Zeitraums erstellt werden.

Für Online-Shops (mit Sitz in Belgien oder im Ausland): Für Beitragszahler, die zu dieser Kategorie gehören, sollte die Meldung auf der Grundlage ihrer Verkäufe innerhalb des festgelegten Zeitraums erstellt werden.

Die monatliche Meldung ist obligatorisch:

Für die Geräte: die Anzahl sowie die Merkmale und die Aufnahmekapazität.
Für die Träger: die Anzahl sowie die Merkmale und die Aufzeichnungskapazität.

Diese Verpflichtung gilt auch für Monate, für die der Beitragspflichtige nichts zu melden hat. In diesem Fall genügt eine Mitteilung, in der der Name des Unternehmens, die Unternehmensnummer, der Bezugsmonat und die Angabe „null“ angegeben werden.

Befreiung und Erstattung

Auvibel erstellt eine Rechnung auf der Grundlage der ihr zugesandten Erklärung.

  • Hersteller und Großhändler zahlen die Vergütung für Privatkopien innerhalb von 60 Tagen.
  • Einzelhändler zahlen die Vergütung für Kopien für den Eigengebrauch innerhalb von 15 Tagen.
  • Hersteller oder ausschließliche oder fiktive Großhändler und innergemeinschaftliche Abnehmer: Auf den von ihnen ausgestellten Rechnungen für Geräte oder Medien, die im Inland in Verkehr gebracht werden, muss der von den genannten Personen geschuldete Betrag als Vergütung für Privatkopien deutlich ausgewiesen sein.
  • Beitragspflichtige und nicht beitragspflichtige Verleiher von Medien (Groß- oder Einzelhändler): Aus den von ihnen ausgestellten Rechnungen muss die Speicherkapazität der verschiedenen Arten von Medien und Geräten, auf die sich diese Rechnungen beziehen, ersichtlich sein, da diese Speicherkapazität ein Parameter für die Bestimmung der Höhe der Vergütung für Privatkopien ist.
  • Vertriebshändler, Großhändler oder Einzelhändler: Sie dürfen von den in den vorstehenden Absätzen beschriebenen Personen keine Rechnungen akzeptieren, die nicht die in diesen Absätzen genannten Angaben und Informationen enthalten.
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