Was ist Auvibel?
Auvibel ist das Unternehmen, das die Gebühren für Privatkopien in Belgien einzieht und an die Rechteinhaber (im Kultur- und Kreativsektor) weiterverteilt.
Das Anfertigen von Kopien für den persönlichen Gebrauch ist etwas, das wir jeden Tag tun, oft ohne uns dessen bewusst zu sein. Sie können Ihren Lieblingssong auf Ihr Smartphone herunterladen und anhören, einen Film auf Ihrem Tablet ansehen, interessante Artikel auf Ihrem Reader lesen, Ihre Lieblingskunstwerke genießen und sie auf Ihre persönliche USB- oder Festplatte kopieren. Und das alles mit Hilfe verschiedener Geräte und Datenträger. Diese bieten Ihnen die Möglichkeit, den ganzen Tag lang Kopien anzufertigen, und verschaffen Ihnen Zugang zu Ihrer persönlichen Dosis an Kultur und Kreativität.

Was versteht man unter einer Privatkopiegebühr?
Rechtlicher Rahmen: Ausnahme vom Exklusivrecht
Um diese Werke zu kopieren, benötigen Sie normalerweise immer die Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers. Die Urheber literarischer oder künstlerischer Werke haben nämlich das exklusive Recht, ihre Werke in jeglicher Art und Weise zu vervielfältigen oder deren Vervielfältigung zu gestatten (Buch XI „Geistiges Eigentum“ des Wirtschaftsgesetzbuchs).
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme von diesem ausschließlichen Recht. Die Rechteinhaber haben keine rechtliche Handhabe gegen die Vervielfältigung ihrer Werke und Darbietungen zu rein privaten Zwecken. Dies gilt für Urheber, ausübende Künstler, Verleger und Produzenten von Tonträgern oder Erstaufzeichnungen von Filmen sowie für Urheber und Verleger von literarischen Werken und Werken der bildenden Kunst oder der Grafik.
Diese Ausnahmeregelung gibt diesen Rechteinhabern das Recht auf eine angemessene Vergütung „für die Vervielfältigung ihrer Werke und Darbietungen zum eigenen Gebrauch”. Das ist die „Privatkopiegebühr”.
Die Privatkopie-Ausnahme gibt Ihnen als Verbraucher also die Freiheit, Kopien für Ihren eigenen Gebrauch von all Ihren Lieblingsinhalten (* die Sie legal erworben haben) anzufertigen, und stellt gleichzeitig sicher, dass die Rechteinhaber mit der Privatkopiegebühr eine Entschädigung erhalten.

Was ist Auvibel?
Aber welche Rolle spielt Auvibel dabei? Auvibel ist das zentrale Bindeglied zwischen Privatkopie und Vergütung, zwischen Verbraucher, Beitragspflichtigem und Rechteinhaber(n), zwischen Schaffen und Kopieren, Inspirieren und Erleben.
In Belgien wurde 1994 ein Rechtsrahmen für Privatkopien entwickelt. Man entschied sich für ein System der Pauschalentschädigung, bei dem ein im Voraus festgelegter Betrag als Ausgleich für die Rechteinhaber gezahlt wird. Die Bedingungen für die Erhebung, Verteilung und Kontrolle dieser Gebühr wurden von der Bundesregierung ausgearbeitet.
Mit Königlichem Beschluss (KB) vom 2. Oktober 1995 wurde Auvibel offiziell als das Unternehmen benannt, das für den Einzug und die Verteilung der Privatkopiegebühr zuständig ist.
Königlicher Beschluss: Geräte, Datenträger und Tarife
Die Liste der Geräte und Datenträger, die zur Anfertigung von Kopien verwendet werden, sowie die für sie geltenden Tarife werden in Anwendung des Gesetzes in einem Königlichen Beschluss festgelegt. Auvibel legt die Preise also nicht selbst fest! Als Unternehmen übernehmen wir im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrags nur den Einzug und die Verteilung unter den Mitgliedern.
Ab dem 1. April 2022 wurde mit dem Königlichen Beschluss vom 18. Februar 2022 eine neue Liste von Geräten, Datenträgern und Tarifen veröffentlicht, die an die neue technologische Realität angepasst ist.
Leitbild
Als Verwaltungsgesellschaft haben wir einen klaren Auftrag. Auvibel hat die Aufgabe, die gesetzlich vorgeschriebene Privatkopiegebühr von den Beitragspflichtigen einzuziehen und sie dann über seine Mitgliedsverwaltungsunternehmen an die Rechteinhaber zu verteilen. Als zentrales Verbindungsglied spielt Auvibel eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung des kreativen und kulturellen Sektors in Belgien. In der Tat bildet Auvibel die Brücke zwischen Privatkopie und Vergütung, zwischen privater Nutzung und Kultursektor, zwischen Verbraucher, Beitragspflichtigem und Rechteinhaber(n), zwischen (Neu-)Schöpfung und Kopieren.
Im Rahmen unserer Aufgabe beobachten wir bei Auvibel auch ständig die Entwicklungen im technologischen Bereich und das tatsächliche Kopierverhalten der belgischen Verbraucher, um eine(n) ordnungsgemäßen Gebühreneinzug und -verteilung sicherzustellen.

Die Privatkopiegebühr wird angewendet auf …
- Geräte, die das Kopieren für den persönlichen Gebrauch ermöglichen (z. B. Computer, Tablets, Smartphones, Digicorder)
- Datenträger, auf denen geschützte Werke kopiert werden können (z.B. USB-Sticks, Speicherkarten).
Die Beitragspflichtigen melden Auvibel die Produkte, für die die Gebühr gilt. Dies geschieht an dem Tag, an dem sie auf dem belgischen Staatsgebiet in Verkehr gebracht werden.

Wer Zahlt Die Privatkopiegebühr?
Die Privatkopiegebühr wird zunächst von den Beitragspflichtigen entrichtet. Das sind die Hersteller, die Importeure oder innergemeinschaftlichen Abnehmer der Geräte oder Datenträger, die es Ihnen ermöglichen, eine Privatkopie zu erstellen, z. B. ein Smartphone, eine Festplatte, ein E-Reader usw. (eine vollständige Liste finden Sie hier). Auch Webshops, die die Geräte und Datenträger anbieten, sind verpflichtet, die Privatkopiegebühr zu zahlen.
Die Gebühr wird anschließend zusammen mit der Ware dem Endverbraucher/Konsument in Rechnung gestellt. Als kleiner Prozentsatz ist die Privatkopiegebühr daher Teil der Gesamtkosten des Geräts oder Datenträgers.

Zum Beispiel:
Die Privatkopiegebühr auf Smartphones betragen 4 €. Gemessen an den durchschnittlichen Kosten eines Smartphones (Daten der GfK) beträgt die Gebühr, die Sie für das Kopieren der Werke für sich selbst zahlen, nur 0,77 % der Gesamtkosten für Ihr Produkt.

Wie Wird Die Gebühr Verteilt?
Nach dem Einzug sorgt Auvibel für eine effiziente und schnelle Verteilung der Gebühren an seine 20 Mitgliedsverwaltungsunternehmen. Jeder von ihnen vertritt eine andere Gruppe von Rechteinhabern. Die Mitgliedsverwaltungsunternehmen leiten die von Auvibel erhaltene Privatkopiegebühr wiederum an ihre Mitglieder weiter.
Mit anderen Worten: Auvibel vertritt über seine 20 Mitgliedsverwaltungsunternehmen Tausende von Autoren, Drehbuchautoren, Regisseuren, Journalisten, Künstlern, Musik- und Filmproduzenten, Musikern, Schauspielern, Fotografen und Verlegern von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften usw. Dank der Privatkopiegebühr erhalten diese eine Entschädigung für die private Nutzung ihrer Werke durch Auvibel. So können sie weiter kreativ sein, und Sie können sich weiterhin an all der Schönheit erfreuen, die Ihnen zur Verfügung steht. Auvibel spielt somit eine wichtige Rolle bei der Unterstützung des belgischen Kultur- und Kreativsektors.
Weitere Informationen über die Verteilung finden Sie hier.

Beratung Und Konsultation
Die Konsultation der Regierung und aller betroffenen Gruppen erfolgt über einen beratenden Ausschuss für Privatkopien, der über den FÖD Wirtschaft eingerichtet wurde.
Dieser beratende Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
- Ein Vorsitzender, der den für das Urheberrecht zuständigen Minister vertritt
- Von Auvibel benannte Personen
- Vertreter der Beitragspflichtigen
- Vertreter von Händlern (Groß- und Einzelhandel) von Datenträgern oder Geräten
- Von den Verbraucherverbänden benannte Personen

Recht der Öffentlichen Ausleihe, Bildung und Wissenschaftliche Forschung.
Für die Werke von Urhebern, ausübenden Künstlern, Produzenten von Tonwerken und audiovisuellen Werken hat Auvibel Reprobel ein ausschließliches Mandat zur Einziehung der Gebühren erteilt. Weitere Informationen können Sie hier lesen.
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